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FAQ – Frequently Asked Questions

Sie möchten sich über unser Ausbildungsangebot informieren und haben noch Fragen? Dann finden Sie hier eine Übersicht häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions) an uns und unsere Anworten dazu.

Allgemeines

Zertifizierung

Unsere Zertifikate sind deutschlandweit und bei allen Krankenkassen anerkannt.

Ranking

Durch die Kooperation und Zertifizierung (in den Hauptkursen) mit dem Wissenschaftlichen Beirat stehen die Weiterbildungsabschlüsse an vorderster Stelle im deutschsprachigen Raum.

Kursort

Die Kursorte sind vorwiegend Erfurt, Leipzig und Dresden. In Erfurt befinden sich die Räumlichkeiten im Institut in der Heinrichstraße, in Leipzig im Institut in der Landsberger Straße und in Dresden im Institut in der Löscherstraße.

Dozenten/Ausbilder

Die Dozenten sind erfahrene Trainer im Bereich ihrer jeweiligen Verfahren. Diese besitzen grundsätzlich als Grundvoraussetzung einen Hochschulabschluss in den jeweilig relevanten Gebieten, z.B. Diplom-Psychologe, Diplom-Kommunikationspsychologe, Diplom-Sportlehrer, Diplom-Erziehungswissenschaftler in Kombination mit dem examinierten Kinderkrankenpfleger, approbierte psychologische Psychotherapeuten, anerkannte heilkundliche Psychotherapeuten, etc. Generell ist es dabei unserer Einrichtung überlassen, auch andere Experten in die Ausbildungen einzubinden.

Warum sind die zertifizierten Unterrichtsstunden höher als die tatsächlich abgeleisteten Stunden im Seminar?

Zu beachten ist zuerst, dass die Unterrichtseinheiten keine Zeitstunden, sondern Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen. Zudem setzen sich unsere Kurse aus dem Seminar, der häuslichen Übung und der supervisierten Praxis zusammen. Dieser Gesamtaufwand wird auf dem Zertifikat bescheinigt. Durch die Teilnahme am Seminar wird nur ein Teil der veranschlagten Ausbildungszeit absolviert. Dem kommen die von uns dringend empfohlenen häuslichen Übungen und die Möglichkeit zur supervisierten Praxis hinzu.

Kursleiterausbildung Zertifizierte UE UE im Seminar
Progressive Muskelrelaxation 40 32
Autogenes Training 40 32
Stressmanagement 40 32
KiJu 33 22

Was ist die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben. Dabei handelt es sich um eine teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten im berufsrelevanten Rahmen. Die Bezuschussung beläuft sich auf 50% der Kosten oder maximal 500 €. Die Bildungsprämie wird von den zuständigen Beratungsstellen (oft Volkssolidaritäten u.ä.) in Form eines Prämiengutscheins ausgegeben. Voraussetzungen für den Erhalt des Prämiengutscheins sind ein max. Jahreseinkommen 20.000 € (gemeinsam Veranlagte: 40.000 €) und dass die Weiterbildung für den ausgeübten Beruf relevant ist.

Wie ist die Vorgehensweise, wenn Kurse mit dem Prämiengutschein gebucht werden?

Wenn ein Kurs mit dem Bildungsgutschein gebucht wird, muss der Bildungsgutschein vor der Kursbuchung von einer zuständigen Beratungsstelle ausgestellt worden sein. Der Bildungsgutschein und die beiliegende Teilnahmebestätigung (in unterschriebene Form) kann dann zu Kursbeginn mitgebracht und dem jeweiligen Kursleiter übergeben werden, da wir den Gutschein erst nach Ausbildungsende einlösen können. Nachdem wir den Bildungsgutschein eingelöst haben, kann die Genehmigung durch das Bundesministerium bis zu einem halben Jahr dauern. Bis zum vollständigen Erhalt der Kursgebühr (also der Genehmigung und Zahlung durch das Bundesministerium) können wir die Zertifikate noch nicht ausgeben. Teilnehmern, die mit der Bildungsprämie den Kurs gebucht haben, wird das fehlende Zertifikat nach Genehmigung umgehend per Post zugeschickt. Teilnehmer, die mehrere Kurse besuchen, erhalten Zertifikate im Wert Ihres Eigenanteils sofort nach dem entsprechenden Kurs. Die gewünschten Zertifikate sollten uns vorab mitgeteilt werden. Alle fehlenden Zertifikate werden ebenfalls per Post nachgeschickt.

Wie funktioniert die Zertifizierung / Zulassung als Kursleiter von Präventionskursen bei den Krankenkassen? Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Für die Beantragung der Zulassung bei den Krankenkassen ist der §20 des SGB V richtungsweisend. Wollen Sie als Trainer eigenständig Kurse bei den Krankenkassen abrechnen, wird von den Krankenkassen jedoch eine entsprechende Primärqualifikation (Medizin, Psychologie, Pädagogik, Krankenpflege, Ergotherapie o.ä.) verlangt. Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass die Antragsstellung je nach Krankenkasse und Bundesland variieren kann. Ein Informationsblatt dazu ist im Anhang jedes Skripts zu finden. Bei fehlender oder unzureichender Qualifikation können Sie Ihre Chance auf Anerkennung durch eine umfangreichere Ausbildung erhöhen (z.B. Entspannungstherapie / -pädagogik).

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Leiter der Ausbildung zum Kurstrainer?

Ihre Rechte und Pflichten finden Sie unter anderem in den Teilnahmebedingungen, die auch auf unserer Homepage veröffentlicht sind.

Teilnahmebedingungen

1. Die inhaltliche Ausgestaltung der Kurse obliegt der fachlichen Entscheidung der Kursleiter. Das MIFW garantiert die anonyme Evaluation über jeden Kursleiter bzw. über jeden Kurs. Die einzelnen Teilnehmer gewährleisten somit eine weiterhin hohe Qualität der Kurse. Jeder Kursleiter ist verpflichtet, am Ende seines Kurses Evaluationsbögen auszuteilen.

1.1 Die in den Informationsdateien dargelegten Kursinhalte sind eigenverantwortliche Richtlinien für die Kursleiter. Unsere Kursleiter bringen auch pragmatisch bedingt ihre eigenen Erfahrungen und somit optional spezifizierten Inhalte ein. Diese Pluralität im Ausbildungskontext ist ein qualitativ erwünschtes Merkmal.

1.2 Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf bestimmte Inhalte besteht nicht.

2. Die in den Kursunterlagen der Kursleiter dargestellten Sachverhalte umfassen meist umfangreiche Inhalte und den Wissensstand verschiedener Zeitabschnitte. Diese Materialien dienen daher z.T. der erweiterten Information und müssen nicht (aus zeitlichem Gründen) im Detail bzw. grundsätzlich nochmals im Kurs dargelegt werden. D.h., der Kursleiter behält sich aus fachlichen, zeitlichen und sonstigen Gründen vor, auf verschiedene Aspekte einzugehen.

3. Der Kurspreis bezieht sich auf die reinen Kursleiterstunden.

4. Das MIFW und die Kursleiter haben das Recht und behalten sich jederzeit vor, bei Beschädigung fremden Eigentums, bei Verstoß von Teilnehmern gegen Anstandsregeln und gute Sitten, bei inadäquatem Sozialverhalten, bei deutlichen psychischen oder sonstigen Auffälligkeiten, die im Kursverlauf eindeutig störend und inakzeptabel sind, Teilnehmer ohne Rückerstattung der Kursgebühr vom Kurs auszuschließen.

5. Die Kurse sind meistens heterogen zusammengesetzt. Bitte berücksichtigen Sie verschiedene Ausgangswissenslagen von Ihnen sowie Ihren Teilnehmerkollegen und haben Sie Verständnis dafür.

6. Das MIFW und die Kursleiter haften zu keiner Zeit für durch Kursteilnehmer einzeln oder wechselseitig entstandene Schäden, haften weder im Vorfeld noch nach den Kursen für Zivil- oder sonstige rechtliche Aspekte, Unfälle, Unwohlbefinden oder sonstige von, mit und durch Teilnehmer oder durch Einrichtung/Einrichtungsgegenstände oder wetterbedingt entstandene Schäden.

7. Das MIFW ist ein unverbindlicher Vermittler zwischen Kursleitern, Kursorten und Teilnehmern und organisiert in diesem Zusammenhang die Zertifizierung.

8. Das MIFW behält sich aus organisatorischen und nicht abwendbaren Gründen Änderungen in der Kursleiterauswahl vor.

Wofür werden die Evaluationsbögen genutzt?

Evaluationsbögen dienen der Qualitätskontrolle und natürlich Qualitätssteigerung unserer Lehrgänge. Nachdem die Evaluationsbögen von den Teilnehmern ausgefüllt wurden, werden Sie von den Kursleitern an uns weitergeleitet. Wir werten diese aus und erstellen eine individuelle Statistik für jeden Kursleiter. Dabei werden sowohl die lobenswerten als auch kritischen Punkte erfasst, gemeinsam mit dem Kursleiter ausgewertet und an möglichen Verbesserungen gearbeitet. Unser Anliegen ist es, dass alle Bewertungen unserer Kursleiter nicht schlechter als 2,0 (Schulnote) sind.

Welche Vorkenntnisse sind für die Kurse nötig?

Es gibt keine festen Teilnahmekriterien für den Kursbesuch.

Was unterscheidet den „Entspannungstherapeuten“ vom „Entspannungstrainer“?

Grundsätzlich beinhalten beide Ausbildungen die selben Themenkomplexe, aber um den Titel des „Entspannungstherapeuten“ zu erhalten, sollte der Absolvent einen heilkundigen oder sozialwissenschaftlichen Beruf nachweisen können.

Zu den heilkundigen Berufen zählen unter anderem Psychotherapeuten u./o. Diplom-Psychologen (bzw. BA und MA), Heilpraktiker, Heilpädagogen und Ärzte. Dem kommen die Heilhilfsberufe hinzu, z.B. Motopädagogen, Physiotherapeuten / Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Logopäden, Sporttherapeuten, Podologen, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Krankenpfleger, Medizinisch-Technische Assistenten (MTA), Medizinisch-Technische Radiologieassistenten (MTRA), Operationstechnische Assistenten (OTA), Diätassistenten, Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenpflegehelfer, Altenpfleger, Altenpflegehelfer etc. Unter sozialwissenschaftlich orientierten Berufen seien bspw. Diplom-Sozialpädagogen oder Masterabsolventen in sozialwissenschaftlichen Fachbereichen verstanden.