Änderung der Anbieterqualifikation von Präventionskursen

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Ab Herbst kommenden Jahres ändern sich die Regelungen für die Anbieterqualifikation von Leistungen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V.

Die Voraussetzung für die Anerkennung von Präventionskursen ist durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) geregelt. Derzeit ist für die Durchführung eines krankenkassenanerkannten Kurses die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe erforderlich . Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf unserer Seite unter www.mifw.de.  Relevante Ausbildungen sind der Kursleiter Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Stressmanagement sowie die Ausbildung zum Entspannungstherapeuten. In  Zukunft gibt es strengere Regeln.

Neuerungen für die Ausbildung zum Kursleiter Stressmanagement

Ab dem 01. Oktober 2020 treten neue Regelungen für die Qualifikation der Kursleitung in Kraft. Infolge dessen kommen für die Durchführung eines Präventionskurses für Stressmanagement ab diesem Zeitpunkt nur Fachkräfte mit bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

In Zukunft ist ausschließlich ein staatlich anerkannter Studienabschluss mit Bezug zur psychosozialen Gesundheit vorzulegen. Zudem hat dieser bestimmte Mindeststandards zu erfüllen. Die benötigten Standards sind im Rahmen einer Zertifizierung immer nachzuweisen. Sie finden diese in nachfolgender Tabelle.

Tabelle Voraussetzung Fachkompetenzen Stressmanagement
Quelle: GKV Spitzenverband, Leitfaden Prävention, 2018

Des Weiteren ist zu beachten, dass mindestens 60% der zuvor genannten Fachkompetenzen in wissenschaftlichen Studiengängen an Universitäten oder Fachhochschulen mit Abschluss erworben sein sollten. Sie können bis zu 40% dieser Fachkompetenzen darüberhinaus über weitere Qualifizierungsmaßnahmen ergänzen.

Neuerungen für die Kurse Autogenes und Progressive Muskelrelaxation

Für die Durchführung von Präventionskursen im Autogenen Training sowie der Progressiven Muskelrelaxation gelten ebenso neue Regelungen.  Diese unterscheiden sich etwas von denen im Bereich Stressmanagement. Kurse können nur von Fachkräften durchgeführt werden. Dabei ist ein staatlich anerkannter Studienabschluss mit einem Gesundheits- oder Sozialbezug Pflicht. Auch hier gilt zudem die Erfüllung eines Standards, den Sie der Tabelle entnehmen können.

Tabelle Voraussetzung Fachkompetenzen AT und PMR
Quelle: GKV Spitzenverband, Leitfaden Prävention, 2018

Auch hier ist der Erwerb einer erlernten Fachkompetenzen im gleichen Verhältnis und der Qualität einer staatlich anerkannten Lehreinrichtung wie bereits oben genannt zu berücksichtigen.

Bitte achten Sie bei der Beantragung außerdem auf Vollständigkeit. Alle erforderliche Fachkompetenzen einschließlich der Einweisung in das Programm und Weiterbildungen sind immer mit aussagekräftigen Unterlagen (Curricula, Studienbücher, Urkunden mit Inhalten und Umfängen, Leistungsnachweise etc.) nachzuweisen.

Bestandsschutz

Wichtig ist, dass bis zum 30. September 2020 anerkannte Zertifizierungen einen sogenannten Bestandsschutz unterliegen. D.h. alle nach dem Präventionsprinzipien bis dahin bereits anerkannten Kursleiter erhalten für die Zukunft Bestandsschutz von der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen beauftragten Zentralen Prüfstelle Prävention.

Die dauerhafte Anerkennung einer Qualifikation bezieht sich laut der zuständigen Stelle auf ein Präventionsprinzip und eine bestimmte Kursleiterin/ einen Kursleiter. Sie ist nicht übertragbar.  Die Möglichkeit des Bestandsschutzes besteht zudem für verschiedene Präventionskurse. Dies ist jedoch nur der Fall, sofern zertifizierte Kurse vorliegen.

Wer gerne noch vor der Änderung der Anbieterqualifikation sich als zertifizierter Kursleiter ausbilden möchte, sollte dies noch vor Ablauf der Frist tun. Unsere Angebote in den relevanten Präventionsprinzipien finden Sie auf unserer Homepage. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

 

Nähere Informationen finden Sie zudem im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes  sowie auf der Seite der Zentralen Prüfstelle Prävention www.zentrale-pruefstelle-praevention.de.

Unsere Ausbildungen
Entspannungstherapeut

Sie wollen mit Erwachsenen und Jugendlichen Entspannungsübungen machen? Hier finden Sie alles zum Entspannungstherapeuten.

Entspannungstrainer

Sie wollen mit Erwachsenen und Jugendlichen Entspannungsübungen machen? Hier finden Sie alles zum Entspannungstrainer.

Entspannungstherapeut mit Zusatzmodul Kindertrainer

Sie wollen eine Ausbildung zum Entspannungstherapeut und Kindertrainer absolvieren? Dann finden Sie hier alle Informationen zur Ausbildung.

Kursleiter für Autogenes Training

Sie wollen eine Ausbildung zum Kursleiter für Autogenes Training absolvieren? Hier finden Sie alle Informationen zur Ausbildung.

Kursleiter für Progressive Muskelentspannung

Wenn Sie Kursleiter für progressive Muskelentspannung werden möchten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen.

Ausbildung zum Trainer für Stressmanagement

Sie möchten anderen helfen, Stress gezielt entgegenzuwirken? Informieren Sie sich hier über die Ausbildung zum Stressmanagement-Trainer.

Entspannungstrainer für Kinder & Jugendliche

Wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen an ihrer Entspannung arbeiten wollen, finden Sie hier Details zur Ausbildung zum Entspannungstrainer.